Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitglied im Kölner Anwaltverein. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
1. Staatsexamen: 1987 2. Staatsexamen: 1991
Rechtsanwalt Trost ist seit 1991 als Rechtsanwalt hauptsächlich in den Bereichen Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Baurecht sowie im Verkehrs- und Versicherungsrecht tätig.
Rechtsanwalt Trost ist auch publizistisch tätig und hat verschiedene Seminare abgehalten u.a. zum Produkthaftungsrecht, zum Vergaberecht (VOB Teil B) und zu den Themen „Compliance“ und „GmbH Geschäftsführer“ . Zu seinen Veröffentlichungen gehören u.a. verschiedene Anmerkungen zu von ihm erstrittenen Urteilen sowie Aufsätze zu den Themen „Restwert eines Unfallfahrzeugs in der Schadenregulierung“ und „die Vergütung und die Haftung eines Kraftfahrzeugsachverständigen“.